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1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit


  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz "AGB" genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen - sowohl für das Unternehmen granig-itsolutions (Inhaber Oswald Granig) - nachfolgend kurz "granig-itsolutions" genannt - als auch für deren Auftraggeber festzulegen.
  • Diese AGB sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen zum Gegenstand haben.
  • granig-itsolutions führt den Auftrag ohne jeglicher Hilfe von Dritter selbsständig durch.
  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Erfüllungsort - sofern dies nicht Teil des Auftrages ist - ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung sämtlicher möglichen und vereinbarten Hilfsmittel und –materialien.
  • Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass granig-itsolutions auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine termingerechte Fertigstellung möglich ist.
  • Der Tätigkeit von granig-itsolutions liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet (Auftrag und Leistungsbeschreibung).
  • Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und granig-itsolutions gelten ausschließlich diese AGB: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von granig-itsloutions ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss


Die Angebote von granig-itsolutions sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von granig-itsolutions als angenommen, sofern granig-itsolutions nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass granig-itsolutions den Auftrag annimmt.



3. Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. granig-itsolutions ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält granig-itsolutions ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Projektetats. Alle Leistungen von granig-itsolutions, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von granig-itsolutions. Alle von granig-itsolutions erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Ausgaben für Fahrt- und Reisekosten werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten. Kostenvoranschläge von granig-itsolutions sind grundsätzlich unverbindlich.

Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von granig-itsolutions schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird granig-itsolutions den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von granig-itsolutions, die - aus welchem Grund auch immer - nicht zur Ausführung gelangen, gebührt granig-itsolutions eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich an granig-itsolutions zurückzustellen.



4. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht granig-itsolutions ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von granig-itsolutions für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält granig-itsolutions nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von granig-itsolutions, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von granig-itsolutions; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an granig-itsolutions zurückzustellen. Werden die von granig-itsolutions im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Netzwerk-, Software- oder Kommunikationsaufgaben nicht im aktuellen Projekt verwertet, so ist granig-itsolutions berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von granig-itsolutions nicht zulässig.



5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von granig-itsolutions einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Designvorlagen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelne Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von granig-itsolutions und können von granig-itsolutions jederzeit - insbesondere bei Beendigung der Geschäftsbeziehung - zurückverlangt werden.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen von Leistungen von granig-itsolutions durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von granig-itsolutions und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von granig-itsolutions, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von granig-itsolutions erforderlich. Dafür steht granig-itsolutions und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung enthaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 10 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

Für die Nutzung von Leistungen von granig-itsolutions bzw. von Werbemitteln, für die granig-itsolutions konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung von granig-itsolutions notwendig. Dafür stehen granig-itsolutions im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist eine Agenturvergütung von einem Drittel zu zahlen.



6. Kennzeichnung

granig-itsolutions ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf granig-itsolutions und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Verlinkung (mittels Banner oder Logo von granig-itsolutions) auf der Startseite erstellter Internetpräsenzen.



7. Genehmigung

Alle Leistungen von granig-itsolutions (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. granig-itsolutions veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.



8. Termine

granig-itsolutions bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er granig-itsolutions eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an granig-itsolutions. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von granig-itsolutions. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von granig-itsolutions - entbinden granig-itsolutions jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies beinhaltet die vollständige Bereitstellung aller notwendigen Arbeiten und Unterlagen durch den Auftraggeber, insbesondere die von ihm akzeptierten Materialien, Hilfs- und sonstigen Mittel, sowie der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Mitwirkungsverpflichtung (Erfüllungspflicht) im erforderlichen Ausmaß.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von granig-itsolutions nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von granig-itsolutions führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei sämtlichen Aufträgen, die mehrere Einheiten (unabhängige Teilschritte) umfassen, ist granig-itsolutions berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen (siehe nachstehend).



9. Zahlung

Die Rechnungen von granig-itsolutions sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von granig-itsolutions.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei Aufträgen, welche auf mehrere Einheiten aufgeteilt sind, oder welche mehrere (unabhängige) Teilschritte umfassen, ist granig-itsolutions berechtigt, nach Fertigstellung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Teilrechnung zu legen.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistung bzw. Vertragserfüllung durch granig-itsolutions. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt granig-itsolutions die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.



10. Gewährleistung und Schadenersatz

Während der Fertigstellung auftretende, vom Auftraggeber festgestellte Mängel, notwendige Änderungen, Anpassungen u.ä. sind unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Allfällige Reklamationen sind innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch granig-itsolutions schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Nach Endabnahme haftet granig-itsolutions für Mängel, welche innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe der Leistung schriftlich gerügt werden. Änderungen, Korrekturen oder Ergänzungen werden von granig-itsolutions kostenlos durchgeführt, sofern diese während der vereinbarten Lieferzeit, aus welchen von granig-itsolutions zu vertretenden Gründen auch immer, nicht erledigt werden konnten oder welche sich erst nach Fertigstellung ergeben, nicht vorhersehbar waren und für eine abgeschlossene Leistung unbedingt erforderlich sind.

granig-itsolutions übernimmt keine Gewähr für Fehler oder Mängel, welche durch unwahre oder falsche Angaben, nicht mitgeteilte Änderungen o.ä. durch den Auftraggeber entstehen. Weiters übernimmt granig-itsolutions keinerlei Gewährleistung für Schäden oder Mängel, welche durch nachträgliche Bearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch granig-itsolutions zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von granig-itsolutions beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt granig-itsolutions keinerlei Haftung. Für leichte Fahrlässigkeiten wird somit eine Haftung beiderseits ausgeschlossen.



11. Haftung

granig-itsolutions wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für granig-itsolutions erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von granig-itsolutions vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von granig-itsolutions vorgeschlagene Maßnahme (ein von granig-itsolutions vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von granig-itsolutions für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) oder der Verwendung von Kundendaten im Internet gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn granig-itsolutions seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet granig-itsolutions nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) granig-itsolutions selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde granig-itsolutions schad- und klaglos: der Kunde hat granig-itsolutions somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die granig-itsolutions aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Unbeschadet dieser Haftung des Kunden behält sich granig-itsolutions das Recht vor, im Fall außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme durch Dritte die vom Auftraggeber stammenden Daten im Interesse des Auftraggebers vorübergehend oder auf Dauer aus dem Internet zu entfernen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus ein Ersatzanspruch welcher Art auch immer erwachsen würde. Aus dieser Schutzmaßnahme zugunsten des Auftraggebers resultierende Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.

granig-itsolutions übernimmt keine Haftung für eine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit der Internetseite sowie für allfällige Schäden, die aus einer Unterbrechung von Leitungen durch Dritte oder einer vorübergehenden Abschaltung der für den Betrieb der Internet-Seite erforderlichen Server entstehen. granig-itsolutions übernimmt keine Haftung für allfällige Folgeschäden aus der Nichtverfügbarkeit der Internet-Seite des Kunden, oder dessen Betriebsunterbrechung; dieser Haftungsausschluss erstreckt sich insbesondere auf entgangenen Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten.

Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens granig-itsolutions verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

granig-itsolutions haftet nicht für den Inhalt der erstellten Internetseiten. Verantwortlich für den Inhalt und die Darstellung der Seiten ist der Auftraggeber.



12. Rücktrittsrecht

Sollte die vereinbarte Lieferfrist aus alleinigem Verschulden seitens granig-itsolutions nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefs vom Auftrag zurückzutreten, wenn auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung nicht in wesentlichen Teilen erbracht wird. Die Überschreitung einer Lieferfrist ist granig-itsolutions mittels einer schriftlichen Mahnung seitens des Auftraggebers anzuzeigen. Ein Rücktritt von der Leistungsvereinbarung oder Festsetzung einer neuen Lieferfrist seitens granig-itsolutions ist, sofern dies nicht von beiden Partnern im gegenseitigen Einverständnis geschieht, möglich, wenn die verspätete oder nicht mögliche Fertigstellung der vereinbarten Leistung außerhalb der Einflussmöglichkeiten von granig-itsolutions liegt.

Stornierungen seitens des Auftraggebers sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist dieser mit einem Storno einverstanden, so ist neben den bereits erbrachten Leistungen und angefallenen sonstigen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes zu verrechnen.



13. Datenschutz, Geheimhaltung

Sämtliche Daten, seien sie nun personenbezogen oder nicht, welche der Geheimhaltung gemäß Datenschutzgesetz unterliegen oder sonst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, werden dementsprechend behandelt.



14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und granig-itsolutions ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.



15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Kötschach-Mauthen. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen granig-itsolutions und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Hermagor vereinbart. granig-itsolutions ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

 

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